CDU Kreisverband Südwestpfalz

TTPA Hinweise Beilage Geiger Druck Dahn "Flyer Christof Reichert"

Notwendige Informationen für (i) Kennzeichnungs- und Transparenzanforderungen,

Art. 11 und (ii) Transparenzbekanntmachung, Art. 12 der EU-Verordnung 2024/900:

1. Sponsor/Auftraggeber der Anzeige/Beilage:

CDU Kreisverband Südwestpfalz
Luisenstraße 39
66953 Pirmasens
info@cdu-swp.de
vertreten durch den Kreisvorsitzenden Philipp Andreas

2. Kontrollierende Einrichtung (falls zutreffend):

wie zu 1.

3. Ansprechpartner & Kontakt des Sponsors:

wie zu 1.

4. Ist der Sponsor zugleich der Zahlende?

Ja

5. Geplanter Veröffentlichungszeitraum der Anzeige/Beilage:

26.02.2026

6. Betroffene Wahl/Referendum/Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess (falls vorhanden):

Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2026

7. Wurde bereits früher eine ähnliche Anzeige/Beilage wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung

2024/900 ausgesetzt oder eingestellt?

Nein

8. Kostenangaben:

a. Preis/Betrag für diese Anzeige/Beilage:846,09 EUR (Brutto-Gesamtbetrag, den der Verlag in Rechnung stellt)

b. Wert sonstiger Leistungen: (z. B. Sachleistungen, sofern relevant)

..............................................................................................................................................................................

c. Berechnungsmethode: (z. B. Tarif pro mm/Spalte, Pauschale etc.)

90€/1000 Stk., 7900 Exemplare

9. Herkunft der Mittel für die Finanzierung:

a. Quelle der Gelder: privat (Spenden, Partei-/Eigenmittel) 

b. Ursprung der Mittel: innerhalb EU

10. Meldeverfahren, falls eine veröffentlichte politische Anzeige/Beilage nicht der EU-Verordnung 2024/900

entspricht: info@cdu-swp.de

11. Verarbeitung personenbezogener Daten

Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein
Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die
Werbung erfolgt ausschließlich analog.

12. Einverständnis und Richtigkeit / Freistellungserklärung:

Hiermit bestätigt die CDU Südwestpfalz, dass die im Zusammenhang mit der obenstehend bezeichneten politischen Anzeige/Beilage gemachten Angaben

vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen und alle rechtlichen Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/900

über die Transparenz politischer Werbung sowie den dazugehörigen Durchführungsrechtsakten, insbesondere der

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410, erfüllen.

Insbesondere wird versichert, dass:

a. die Angaben zur Identität des Sponsors/Auftraggebers (juristische oder natürliche Person),

b. zur gegebenenfalls kontrollierenden Einrichtung,

c. sowie zur Finanzierung der Anzeige (einschließlich der Angabe etwaiger Drittmittel),

vollständig, korrekt und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt wurden.

Der Unterzeichner verpflichtet sich, dem Herausgeber auf Anforderung unverzüglich etwaige weitere zur Erfüllung

der Dokumentations-, Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflichten gemäß der o. g. Verordnung erforderliche Infor-

mationen zu übermitteln.

Der Unterzeichner stellt den Herausgeber, seine Vertreter und verbundenen Unternehmen ausdrücklich von jeder

Haftung, jedem Anspruch oder jeder behördlichen Maßnahme frei, die sich aus unrichtigen, unvollständigen oder

irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der politischen Anzeige/Beilage oder einem Verstoß gegen gesetz-

liche Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten ergibt, soweit den Herausgeber kein vorsätzliches oder grob fahr-

lässiges Verhalten trifft.

 

 

Zusatzinformationen zur EU-Verordnung 2024/900

1. Zweck & Anwendungsbereich

• Ziel der Verordnung ist es, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für politische Werbung sicherzustellen

und eine offene sowie faire politische Debatte zu unterstützen.

• Sie adressiert insbesondere Herausforderungen durch Desinformation, Einflussnahme (auch aus Drittstaaten)

und datenbasiertes Targeting politischer Werbung.

• Geltung: Politische Werbung, die von oder für einen politischen Akteur ausgearbeitet, plaziert oder verbreitet wird

oder geeignet ist, politische Prozesse zu beeinflussen.

• Zeitpunkt: Mit Ausnahmen tritt die Verordnung am 10. Oktober 2025 in Kraft.

2. Wichtige Begriffe

• „Sponsor“: natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag politische Anzeigen und Beilagen erstellt werden.

• „Anbieter politischer Werbedienstleistungen“: Unternehmen/Personen, die solche Leistungen erbringen.

• „Herausgeber politischer Werbung“: Stellen, die Werbung veröffentlichen oder verbreiten.

• „Politische Werbung“: definiert u.a. durch Bezahlung, Auftrag oder Zielsetzung politischer Einflussnahme.

3. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten

• Jede Anzeige und Beilage muss klar erkennbar und gekennzeichnet sein (Sponsor, Prozess, weitere Informationen …..).

• Eine Transparenzbekanntmachung muss Kosten, Herkunft der Mittel u.a. offenlegen.

• Aufzeichnungspflicht zu Sponsorangaben, Verträgen und Buchungen.